Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?
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Staatsanwaltschaft Hannover ein Aktengrab?
Ist die Staatsanwaltschaft Hannover nicht nur ein Millionengrab, sondern auch ein Aktengrab? Einiges spricht dafür.
Fall Norman Gilster: Eine Akte zeitweilig verschwunden.
Fall Gerhard Krieg: Unterlagen/Bankbelege verschwunden
Fall Carsten Schulz: Eine Strafanzeige verschwunden.
Gegenüber Carsten Schulz hat der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich das unerklärliche Verschwinden einer Strafanzeige schriftlich bedauert. Immerhin! Entspricht es doch sonst eher den Gepflogenheiten des Leitenden Oberstaatsanwalts auf Eingaben gar nicht erst zu antworten. Dies mussten nicht nur der Unternehmensberater Stahmeyer und andere Anzeigenerstatter erleben, über die noch zu berichten sein wird, auch ich selbst warte seit fast einem Jahr auf eine Nachricht, ob meine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Siegfried Reszat denn nun bearbeitet wird oder nicht. Und das, obwohl Dr. Fröhlich mich ausdrücklich aufgefordert hatte, ihm den Sachverhalt zu übermitteln. Er werde sich persönlich darum kümmern, hatte er versichert.Bemerkenswert ist es auch, dass immer wieder dieselben Namen auftauchen. So spielte auch bei Strafanzeigen von Carsten Schulz der bereits mehrfach von mir erwähnte Staatsanwalt Colin Arnold eine tragende Rolle. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn verliefen im Sande. Und auf eine Strafanzeige von Schulz, bei der es um das ernst zu nehmendes Delikt der Anwendung körperlicher Gewalt ging, soll die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits nach kurzer Zeit eingestellt haben. In meinem Fall hatte Staatsanwalt Arnold bekanntlich Probleme mit der korrekten Anwendung von Indikativ und Konjunktiv. Kurzerhand erklärte er handfeste Tatsachenbehauptungen zu strafrechtlich nicht zu beanstandenden Vermutungen. Und auch der ebenfalls von mir mehrfach erwähnte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge kommt bei Anzeigen von Carsten Schulz ins Spiel; er soll die Auffassung vertreten haben, dass es nicht genügend Zeugen für eine von diesem angezeigte Prügelattacke gab. Schulz hingegen macht geltend, dass zwölf Zeugen namentlich benannt wurden.
Aber: Dass man bei der hannoverschen Staatsanwaltschaft mit der Wahrheit gelegentlich großzügig verfährt, wissen wir spätestens seit dem obskuren Verfahren des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Blogbeitrag „Verwaltungsgericht Hannover zwischen Fiktion und Märchenwelt“, bei dem sich die 10. Kammer allem Anschein nach neben eigenen, ziemlich luschigen Internetrecherchen auch auf unzutreffende Angaben der Staatsanwaltschaft verlassen hat.
Und die Niedersächsische Justizministerin? Sie ist gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover weisungsbefugt und war in allen genannten Fällen eingeschaltet. Geschehen ist nichts! Die Führungscrew der Staatsanwaltschaft Hannover sitzt weiterhin auf hohem Ross, unbeschadet der hinlänglich bekannten Pannen bei den Ermittlungen gegen die Politiker Wulff und Edathy und der für die Geschädigten mit Millionenverlusten verbundenen Versäumnisse im Fall Reinhard Mühl. Selbst auf meine Anzeige gegen den hannoverschen Anwalt Reszat wegen des nach meinem Rechtsverständnis vorliegenden Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen habe ich keine Eingangsbestätigung, geschweige denn ein Aktenzeichen oder eine Zwischennachricht erhalten. Ist den Staatsanwälten womöglich nicht bekannt, dass sie aus Steuergeldern bezahlt werden und nicht von Luft und Liebe leben? Womit wir bei einem weiteren überaus interessanten Thema wären: Der gekauften Liebe und der Affinität einzelner Staatsanwälte zum Rotlichtmilieu. Doch das verdient einen eigenen Blogbeitrag!